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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für den Instrumentalunterricht der

Musikschule Christian Ulrich, Eupener Str. 159 E 38, 50933 Köln

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Unterrichtsvertragsverhältnis zwischen Christian Ulrich als Leiter der Musikschule Christian Ulrich (nachfolgend „Musikschule“ genannt) und dem/der Schüler/in bzw. deren/dessen gesetzlichen Vertreter/in (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt).

 

  1. Allgemeines

 

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht.

 

  1. Kurse mit festen Unterrichtszeiten

 

2.1. Unterrichtsgegenstand

 

Bei Bestellung von Kursen mit festen Unterrichtszeiten erteilt die Musikschule dem/der Schüler/in wöchentlich 1 Unterrichtseinheit.

 

Die Musikschule verpflichtet sich, eine Mindestzahl von 36 Unterrichtseinheiten bei einer einjährigen Laufzeit zu unterrichten.

 

Die Dauer einer Unterrichtseinheit (30 oder 45 Minuten) richtet sich nach der vereinbarten Kursvariante (Einzelunterricht / Gruppenunterricht / Gruppenstärke). Die verschiedenen Kursvarianten sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen, die als Vertragsbestandteil gilt.

 

2.2. Anmeldung, Anmeldebestätigung

 

Durch Übergabe/Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Vertragspartner ein Angebot hinsichtlich eines Vertrags zur Unterrichtung der dort als Schüler/-in bezeichneten Person durch die Musikschule zu den dort bezeichneten Konditionen sowie denen dieser AGB und der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisliste ab.

 

Eine Anmeldebestätigung in Schrift- oder Textform seitens der Musikschule erfolgt nach Abstimmung eines wöchentlichen Unterrichtstermins bei Verfügbarkeit eines freien Unterrichtsplatzes und gilt als Annahme dieses Angebots, durch die der Unterrichtsvertrag zustande kommt.

 

Im Falle fehlender Verfügbarkeit eines passenden Unterrichtsplatzes wird der Vertragspartner durch die Musikschule unverzüglich informiert.

 

2.3. Unterrichtskosten

 

Vereinbart wird ein kursabhängiger Beitrag, der eine einjährige Laufzeit beinhaltet. Im Falle einer einjährigen Laufzeit ist der Betrag in 12 gleichen Teilen zu leisten ist.

Die Höhe dieses Beitrags und des monatlichen Zahlbetrags ist für die entsprechende Kursvariante der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste zu entnehmen.

Auf eine Unterrichtseinheit entfallende Kosten im Falle einer einjährigen Laufzeit errechnen sich aus den entfallenden Unterrichtskosten (monatliche Unterrichtskosten x 12) geteilt durch 36 (Unterrichtseinheiten).

Ebenso berechnen sich die entfallenden Kosten auf eine Unterrichtseinheit im Falle der Anschlusslaufzeit (siehe Preisliste), sollte die einjährige Laufzeit nicht gekündigt oder verlängert werden.

Beispiel: Bei monatlichen Unterrichtskosten i.H.v. 89,00 EUR betragen die Unterrichtskosten pro Unterrichtseinheit 89 x 12 / 36 = 29,66 EUR.

Der monatliche Zahlbetrag ist während der Vertragsdauer monatlich im Voraus zahlbar. Er ist während der Vertragslaufzeit zum 1. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt - auch während unterrichtsfreier Zeiträume (s.u. Ziff. 2.4.) - durch SEPA-Lastschrift zum 1. Werktag eines jeden Monats während der Vertragslaufzeit.

Wenn das belastete Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kosten/Gebühren einer Rückbuchung mangels Deckung (Nichteinlösung einer Lastschrift) gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Für die Bearbeitung einer Rückbuchung wird seitens der Musikschule eine Gebühr von 10,00 EUR beim Vertragspartner erhoben. Im Falle eines Rückstands aufgrund Nicht-Einziehbarkeit bzw. Nichtzahlung fälliger Unterrichtskosten in Höhe von zwei Monatsbeträgen ist die Musikschule zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrags berechtigt.

Hat der/die Schüler/in aufgrund im Verantwortungs-/Organisationsbereich der Musikschule liegender Gründe zum Ende der einjährigen Laufzeit weniger als 36 Unterrichtseinheiten erhalten, wird der bereits entrichtete, auf die fehlenden Unterrichtseinheiten entfallende Zahlbetrag von der Musikschule auf das in der Lastschriftmandatserteilung genannte Konto erstattet.

Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt, bei einer darüberhinausgehenden Erhöhung steht dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu (s.u. Ziff. 2.6. a.E.).

 

2.4. Unterrichtsfreie Zeiten

 

Während der Schulferien für allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen, an in Nordrhein-Westfalen geltenden gesetzlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche findet kein Unterricht statt. Die unterrichtsfreien Zeiten werden von der Musikschule bekannt gegeben.

 

2.5. Organisatorische Neuregelungen

 

Um einen möglichst reibungslosen Unterrichtsablauf zu erreichen, behält sich die Musikschule Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Unterrichtsgruppen, Terminänderungen und Einsatz einer anderen Lehrkraft vor. Derartige organisatorische Neuregelungen haben nach billigem Ermessen zu erfolgen.

 

2.6. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

Die Laufzeit erstreckt sich über den genannten Zeitraum von 12 Monate. Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich erfolgen.

Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Kunde frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Kunden nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.

Die darauffolgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für die Anschulsslaufzeit gemäß der aktuellen Preisliste.

Die einjährige Vertragslaufzeit kann ebenso während der Laufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.

Bei Verträgen zu Außerhausunterricht in Kindergärten/-tagesstätten oder Schulen endet der Vertrag nicht automatisch, z.B. wegen Einschulung oder Schulwechsels. Angebote zu Anschlussunterricht sind bei der Musikschule verfügbar.

Die ersten drei Unterrichtseinheiten ab dem ersten Unterrichtstermin gelten als kostenpflichtige Probezeit. Der Unterricht kann nach dem dritten Termin binnen einer Woche gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung nach der Probezeit werden bereits erfolgte Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten durch die Musikschule erstattet.

 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (§ 626 BGB).

 

 

 

  1. Fünfer-/Zehnerkarten

 

Neben Kursen mit festen Unterrichtszeiten bietet die Musikschule auch den Erwerb von Fünfer - bzw. Zehnerkarten an, mit welchen die Möglichkeit besteht, Unterrichtszeiten zyklusunabhängig und bedarfsmäßig zu vereinbaren. Auf diesen Unterricht finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Ziff. 2 Anwendung.

 

Durch Übergabe/Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot hinsichtlich eines Vertrags zur Unterrichtung der dort als Schüler/in bezeichneten Person durch die Musikschule zu den dort bezeichneten Konditionen sowie denen der zur Anmeldung gültigen Preisliste ab.

Die Anmeldebestätigung in Schrift- oder Textform seitens der Musikschule gilt als Annahme dieses Angebots, durch die der Unterrichtsvertrag zustande kommt. Im Falle fehlender Verfügbarkeit eines passenden Unterrichtsplatzes wird der Vertragspartner durch die Musikschule unverzüglich informiert.

 

Die Kosten für die Fünfer-/Zehnerkarten sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

 

Abweichend von Ziff. 4 dieser Bedingungen ist im Falle eines Fernbleibens des/der Schülers/in vom Unterricht aus Gründen, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, die Vereinbarung eines Ersatztermins möglich, sofern der/die Schüler/in den ursprünglich vereinbarten Unterrichtstermin mindestens 48 Stunden vor dessen Beginn bei der Musikschule abgesagt hat.

 

Die Gültigkeit der Fünfer-/Zehnerkarten ist auf den Zeitraum von vier Monaten ab dem Datum der auf ihr vermerkten ersten Unterrichtseinheit beschränkt, so dass der Unterrichtsvertrag mit Zeitablauf endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beide Vertragsparteien haben jedoch das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder in Textform erfolgen.

 

  1. Unterrichtsausfall

 

Findet der Unterricht aus Gründen nicht statt, die im Verantwortungsbereich der Musikschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen liegen (z.B. Erkrankung der Lehrkraft), wird der Unterricht nach Möglichkeit vor- oder nachgegeben. Die Musikschule bietet hierzu bis zu drei Ausweichtermine zur Auswahl an. Im Falle des Ausfalls von Gruppenunterricht ist sie berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der mehrheitlichen Gruppeninteressen einen Ersatztermin zu bestimmen. Die Musikschule ist berechtigt, den Unterricht durch eine qualifizierte Vertretung abhalten zu lassen.

 

Bei Fernbleiben des Schülers vom Unterricht mit festen Unterrichtszeiten aus Gründen, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, können keine Abzüge von den Unterrichtskosten gemacht werden; es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachleistung von Unterrichtseinheiten (§ 615 BGB).

 

Durch den Vertragspartner wird dafür Sorge getragen, dass der/die Schüler/in im Falle einer ansteckenden Krankheit dem Unterricht fernbleibt.

 

Findet der Unterricht aufgrund dauerhafter Erkrankung der Lehrkraft oder des/der Schüler/in nicht statt, endet die Verpflichtung zur Entrichtung künftiger monatlicher Zahlbeträge nach einer Krankheitsdauer von 6 Wochen. Sie beginnt wieder in dem Monat, in dem der Unterricht wieder aufgenommen wird.

 

  1. Unterrichtsort

 

In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Musikschule Christian Ulrich bzw. der Kooperationseinrichtung statt.

 

Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

 

 

  1. Leihinstrumente

 

Der Vertragspartner hat während der Unterrichtsvertragsdauer die Möglichkeit, bei der Musikschule im Umfang ihrer Möglichkeiten mietweise ein Leihinstrument und Zubehör zu erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Leihinstruments besteht nicht.

Dem Vertragspartner wird empfohlen, für die Dauer der Inanspruchnahme eines Leihinstruments den Abschluss einer Instrumentenhaftpflichtversicherung zu erwägen.

 

  1. Haftung

 

Die Musikschule haftet gegenüber dem Vertragspartner für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Hinsichtlich sonstiger Schäden haftet sie ausschließlich für Schäden, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind sowie durch einfache Fahrlässigkeit durch sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, die auf die Verletzung von Verpflichtungen beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

 

 

  1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die Musikschule behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt.

 

Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) schriftlich oder in Textform widerspricht und die Musikschule den Vertragspartner auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

 

Stand: September 2024

 

 

***

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz bei Anmeldung zum Instrumentalunterricht

 

  1. Verantwortliche Stelle:

 

Christian Ulrich (Gitarrenschule Christian Ulrich)

Eupener Str. 159 E 38

50933 Köln

E-Mail: info@gitarrenschule-ulrich.de

Tel.: 0221 - 25 90 95 23

 

(nachfolgend „Gitarrenschule“ genannt)

 

  1. Allgemeine Hinweise

 

Die Gitarrenschule verwendet ihr überlassene personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die folgenden Hinweise informieren Sie als Vertragspartner/in (nachfolgend „Vertragspartner“) über die anlässlich der Anmeldung zum Instrumentalunterricht erhobenen personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung und Ihre Rechte diesbezüglich.

 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten, Zweck, Rechtsgrundlage

 

3.1. Personenbezogene Daten des/der teilnehmenden Schülers/Schülerin (nachfolgend „Schüler“) geben Sie als Vertragspartner, ggf. in gesetzlicher Vertretung des Schülers an. Es handelt sich um:

 

  • Name und Anschrift des teilnehmenden Schülers
  • Geburtsdatum des teilnehmenden Schülers
  • Instrument, Unterrichtsform, Unterrichtsdauer

 

Diese Daten werden zu dem Zweck verarbeitet, die Unterrichtung des teilnehmenden Schülers und die Einordnung in einen geeigneten Unterrichtskurs zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zum Zwecke der Vertragserfüllung/vorvertraglicher Maßnahmen).

 

3.2. Ggf. abweichende personenbezogene Daten gesetzlicher Vertreter geben Sie im Falle eines minderjährigen Schülers im eigenen Namen als Vertragspartner an. Es handelt sich um:

 

  • Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Telefonnummer(n) und E-Mail-Adresse des gesetzlichen Vertreters

 

Diese Daten werden zu dem Zweck verarbeitet, während der Vertragslaufzeit die Kommunikation zwischen der Gitarrenschule und Ihnen als Vertragspartner zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zum Zwecke der Vertragserfüllung).

 

3.3. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie freiwillig weitere Daten, beispielsweise

 

  • zusätzliche Kontaktdaten,

 

angeben, um die Erreichbarkeit im Falle der zeitnah erforderlichen Kommunikation zu erleichtern, z.B. zusätzliche Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die Sie mobil oder geschäftlich nutzen;

 

  • angeben, wie Sie von der Gitarrenschule erfahren haben,

 

um ihr eine Auswertung zu Akquisitionsmaßnahmen zu ermöglichen.

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser freiwillig angegebenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Verarbeitung aufgrund jederzeit für die Zukunft widerruflicher Einwilligung der betroffenen Person).

 

3.4. Auf dem SEPA-Lastschriftmandat sind vom Kontoinhaber Daten für den Zahlungsverkehr anzugeben. Es handelt sich um

 

  • Kreditinstitut (BIC)
  • IBAN
  • Namens- und Kontaktdaten des Kontoinhabers

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zum Zwecke der Vertragserfüllung).

Dies gilt ggf. auch für angegebene Zahlungsdaten außerhalb eines SEPA-Lastschriftmandats.

 

 

 

  1. Dauer der Speicherung, Weitergabe

 

4.1. Die personenbezogenen Daten werden durch die Gitarrenschule bis zur endgültigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses und ggf. im Falle gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bis zu deren Ende gespeichert und sodann gelöscht.

 

4.2. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte durch die Gitarrenschule erfolgt nur, wenn

 

  • Sie dazu (zusätzlich zu deren Angabe) Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO)
  • die Weitergabe gesetzlich zulässig und für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und der Gitarrenschule erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO)
  • für die Weitergabe eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO)
  • die Weitergabe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe der Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO)

 

  1. Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO

 

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet.

 

Zur Geltendmachung eines Widerspruchs- oder Widerrufsrechts (s.u. Ziff. 6) genügt eine E-Mail an die unter Ziff. 1 dieser Datenschutzerklärung angegebene E-Mail-Adresse der Gitarrenschule.

 

  1. Rechte des Vertragspartners

 

Sie haben ferner das Recht,

 

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO eine einmal erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung der Gitarrenschule gegenüber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die dort niedergelegten Informationen zu Ihren von der Gitarrenschule verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei der Gitarrenschule gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO unter den dort genannten Voraussetzungen die Löschung Ihrer bei der Gitarrenschule gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 18 DSGVO unter den dort genannten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

 

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gitarrenschule Christian Ulrich, Herrn Christian Ulrich, Eupener Str. 159 E 38, 50933 Köln, Tel.: 0221-25909523, E-Mail: info@gitarrenschule-ulrich.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

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Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus

und senden Sie es zurück.)

 

An:

 

Gitarrenschule Christian Ulrich

Herrn Christian Ulrich

Eupener Str. 159 E 38

50933 Köln

 

E-Mail: info@gitarrenschule-ulrich.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

                                                                                                                       

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

                                                                                                                       

 

Name des/der Verbraucher(s):

                                                                                                                       

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):

                                                                                                                       

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

                                                                                                                       

 

Datum:

                                                                                                                       

 

(*) Nichzutreffendes streichen                                                                                                                                                  

 

*** Ende der Widerrufsbelehrung ***

Preisliste

Preisliste (Stand: September 2024)

 

 

Alle genannten Preise verstehen sich als Gesamtpreise, umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Ziff 21 UStG.

 

Da sich die Musikschule in freier Trägerschaft befindet und keinerlei öffentliche Förderung erhalten, finanzieren wir uns ausschließlich über die Beiträge unserer Mitglieder. Unsere Honorarstandards sind an die Empfehlungen für freischaffende Musikpädagogen des Deutschen Tonkünstlerverbandes in Nordrhein-Westfalen angelehnt.  

 

Kurse mit festen Unterrichtszeiten:

Der Unterricht findet einmal wöchentlich zu festen Unterrichtszeiten statt.

Der Unterrichtsvertrag ist jeweils zum 30.04., 31.08. und 31.12. kündbar

 

Kursvariante

 

Monatlicher Zahlbetrag

 

Jahresbeitrag

 

~ pro Unterrichtseinheit


Einzelunterricht
30 min


89,00 EUR


1068,00 EUR


29,66 EUR

Anschlusslaufzeit *

Einzelunterricht 30 min

 

102,35 EUR

1228,2 EUR

34,10


Einzelunterricht
45 min


125,00 EUR


1.500,00 EUR


41,66 EUR

Anschlusslaufzeit *

Einzelunterricht 45 min.

 

143,75 EUR

1725 EUR

47,91 EUR

Gruppenunterricht:
2er-3er Gruppe

2er-Unterricht: 30 min
3er-Unterricht: 45 min


55,00 EUR
/ Person


660,00 EUR / p.P.


18,33 EUR / p.P

Anschlusslaufzeit *

2er-3er Gruppe

2er Unterricht: 30 min

3-er Gruppe: 45 min

 

63,25 EUR / Person

759 EUR / p.P

21,1 EUR / p.P.

Gruppenunterricht:
2er Gruppe
45 min.


65,00 EUR
/ Person


720,00 EUR / p.P.


21,66 EUR / p.P.

Anschlusslaufzeit *

2er Gruppe: 45 min

 

74,75 EUR / Person

879 EUR /p.P.

24,92 EUR / p.P.

Gruppenunterricht:
4er-7er Gruppe 
45 min


45,00 EUR
/ Person


540,00 EUR / p.P.


15,00 EUR / p.P.

Anschlusslaufzeit *

4er- 7 er Gruppe 45 min

 

51,75 EUR / Person

621 EUR / p.P.

17,25 EUR / p.P.

Die * Anschlusslaufzeit gilt, wenn die Laufzeit nach 1 Jahr nicht verlängert oder gekündigt wird. Die Anschlusslaufzeit ist monatlich kündbar.

 

Zehnerkarte und Fünferkarte:

Die Unterrichtszeiten können nach Bedarf vereinbart werden.

Die Zehner- und Fünferkarten sind vier Monate ab der jeweils ersten Unterrichtsstunde gültig.

 

 

Karte

 

Einmaliger Zahlbetrag


Zehnerkarte 30 min


320,00 EUR


Fünferkarte 30 min


170,00 EUR


Zehnerkarte 45 min


450,00 EUR


Fünferkarte 45 min


240,00 EUR

 

 

Unverbindliche Probestunde

 

15,00 EUR

 

***                                                                                                                                                                 

Einzelne Unterrichtseinheiten:

 

Die Unterrichtszeiten können nach Bedarf vereinbart werden und gelten für einen einzelnen Termin.

 

 

Karte

 

Einmaliger Zahlbetrag


30 Minuten


35 EUR


45 Minuten


50 EUR


60 Minuten


70 EUR

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